Der ehemalige Gutspark

Der Park befindet sich in der Rechtsträgerschaft der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Er wurde 1989 als „Geschützter Park“ ausgewiesen und steht seit 1994 unter Denkmalschutz. Er umfasst eine Fläche von ca. 7 ha. Eine 1950, vom damaligen Brennereimeister Radde aufgefundene historische Kartenzeichnung mit dem ehemaligen Gutsgelände und dem Park aus der Zeit um 1900 dient seither als Grundlage für die teilweise Wiederherstellung des Parks. Das Umland des „Grenzgrabens“ jetzt „Zülowgraben“ war in alten Karten als Moorbruch ausgewiesen. Dazu gehörte auch das ehemalige Feuchtgebiet, das sich dem mittelalterlichen Gutsgelände in nordöstlicher Richtung anschloss. Die natürlichen Verlandungsprozesse und die Meliorationsarbeiten, die um 1800 verstärkt…